Was die Regel bedeutet
Im Abschnitt zur Zahlungsabwicklung auf Rechnungsebene (ApplicableHeaderTradeSettlement) steht ein Block TaxApplicableTradeCurrencyExchange, ein Umrechnungskurs für die Umsatzsteuer. EN 16931 hat keinen Wechselkurs. Muss die Umsatzsteuer in einer anderen Währung angegeben werden, nutzt der Standard den Währungscode für die Umsatzsteuerabrechnung (BT-6) und den Umsatzsteuerbetrag in dieser Währung (BT-111).
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Empfänger lesen den umgerechneten Umsatzsteuerbetrag (BT-111) und verwenden oder prüfen keinen Kurs, der Block bringt ihnen also nichts. Beheben sollten Sie das, wenn der Umsatzsteuerbetrag in der zweiten Währung fehlt und nur der Kurs angegeben ist.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie den Block TaxApplicableTradeCurrencyExchange. Muss die Umsatzsteuer in einer anderen Währung erscheinen, etwa der Landeswährung des Verkäufers, setzen Sie den Währungscode für die Umsatzsteuerabrechnung (BT-6) und tragen Sie den bereits umgerechneten Umsatzsteuerbetrag (BT-111) ein. Rechnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware oder von Hand um und bewahren Sie den Kurs in Ihren eigenen Unterlagen auf.
Der veröffentlichte Regeltext
TaxApplicableTradeCurrencyExchange should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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