Was die Regel bedeutet
Im Block der rechtlichen Organisation des Käufers darf keine Postanschrift angegeben sein. Die Adresse des Käufers (BG-8) gehört direkt unter den Käufer, in ein eigenes Element PostalTradeAddress. Dieselbe Einschränkung gilt in den CII-Regeln für XRechnung, NLCIUS und die französischen CTC-Regeln.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also angenommen. Die Software des Empfängers liest nur die Adresse, die direkt unter dem Käufer steht. Weicht die Adresse in der rechtlichen Organisation ab, zum Beispiel als Firmensitz, wird sie nicht verwendet und ist leicht zu übersehen.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie im Kundenstamm, ob die Rechnungsadresse vollständig ist. Suchen Sie dann eine Einstellung für Firmensitz oder juristische Adresse, die Ihre Software als zweite Adresse ausgibt, und schalten Sie sie aus. Wenn Sie das XML selbst bearbeiten, löschen Sie PostalTradeAddress in der SpecifiedLegalOrganization des Käufers und behalten Sie die Adresse direkt unter dem Käufer.
Der veröffentlichte Regeltext
PostalTradeAddress should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- CII-SR-255 Registrierungsdetails des Käufers weglassen
- CII-SR-256 Kennung des Ansprechpartners beim Käufer weglassen
- CII-SR-257 Typcode des Ansprechpartners beim Käufer weglassen
- CII-SR-258 Funktionsbezeichnung des Ansprechpartners beim Käufer weglassen
- CII-SR-259 Zuständigkeit des Ansprechpartners beim Käufer weglassen
- CII-SR-260 Personenkennung des Ansprechpartners beim Käufer weglassen