Was die Regel bedeutet
Der Ansprechpartner des Käufers (BG-9) darf kein Element PersonID haben, das eine Identifikationsnummer der Person enthalten würde. Der Standard kennt nur eine Kontaktstelle (BT-56), eine Telefonnummer (BT-57) und eine E-Mail-Adresse (BT-58). Dieselbe Einschränkung gilt in den CII-Regeln für XRechnung, NLCIUS und die französischen CTC-Regeln.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also angenommen. Die Software des Empfängers liest keine Personenkennung, deshalb wird sie ignoriert. Eine solche Nummer in einer Rechnungsdatei mitzuführen ist außerdem unnötig, weil der Standard sie nicht braucht. Beheben Sie es, wenn Sie eine Datei ohne Warnungen möchten.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie den Ansprechpartner im Kundenstamm und leeren Sie jede Personalnummer, Mitarbeiternummer oder Personenkennung, die Ihre Software ausgibt. Wenn Sie das XML selbst bearbeiten, löschen Sie das Element PersonID in der DefinedTradeContact des Käufers.
Der veröffentlichte Regeltext
PersonID should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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