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Warnung

CII-SR-260: Personenkennung des Ansprechpartners beim Käufer weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-260 bedeutet, dass der Ansprechpartner beim Käufer ein Element PersonID hat, das EN 16931 nicht verwendet. Entfernen Sie die Personenkennung und behalten Sie Kontaktstelle, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; es ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Ansprechpartner des Käufers (BG-9) darf kein Element PersonID haben, das eine Identifikationsnummer der Person enthalten würde. Der Standard kennt nur eine Kontaktstelle (BT-56), eine Telefonnummer (BT-57) und eine E-Mail-Adresse (BT-58). Dieselbe Einschränkung gilt in den CII-Regeln für XRechnung, NLCIUS und die französischen CTC-Regeln.

Warum sie wichtig ist

Das ist eine Warnung, die Datei wird also angenommen. Die Software des Empfängers liest keine Personenkennung, deshalb wird sie ignoriert. Eine solche Nummer in einer Rechnungsdatei mitzuführen ist außerdem unnötig, weil der Standard sie nicht braucht. Beheben Sie es, wenn Sie eine Datei ohne Warnungen möchten.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie den Ansprechpartner im Kundenstamm und leeren Sie jede Personalnummer, Mitarbeiternummer oder Personenkennung, die Ihre Software ausgibt. Wenn Sie das XML selbst bearbeiten, löschen Sie das Element PersonID in der DefinedTradeContact des Käufers.

Der veröffentlichte Regeltext

PersonID should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-260 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026