Was die Regel bedeutet
Der Ansprechpartner des Käufers (BG-9) darf kein Element ID haben, das eine Referenznummer für den Kontakt enthalten würde. Der Standard kennt nur eine Kontaktstelle (BT-56), eine Telefonnummer (BT-57) und eine E-Mail-Adresse (BT-58). Dieselbe Einschränkung gilt in den CII-Regeln für XRechnung, NLCIUS und die französischen CTC-Regeln.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also angenommen. Die Software des Empfängers liest keine Kontaktkennung, deshalb wird sie ignoriert. Soll die Nummer dem Käufer helfen, die Rechnung intern zuzuordnen, ist die Käuferreferenz (BT-10) das richtige Feld, und nur dort wird sie ausgewertet.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie den Ansprechpartner im Kundenstamm und leeren Sie Kontaktnummern oder Kennungen, die Ihre Software ausgibt. Soll die Nummer das Team des Käufers erreichen, tragen Sie sie stattdessen als Käuferreferenz ein. Wenn Sie das XML selbst bearbeiten, löschen Sie das Element ID in der DefinedTradeContact des Käufers.
Der veröffentlichte Regeltext
ID should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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