Was die Regel bedeutet
In einer CII-Datei kann der Ansprechpartner des Verkäufers (BG-6) eine Telefonnummer (BT-42) und eine E-Mail-Adresse (BT-43) enthalten. Die Regel warnt, wenn er zusätzlich ein Element VOIPUniversalCommunication hat.
Warum sie wichtig ist
Die Rechnung wird trotzdem angenommen. EN 16931 hat kein Feld für eine Adresse zur Internet-Telefonie, die Software des Käufers ignoriert sie in der Regel.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den VoIP- oder Softphone-Eintrag beim Ansprechpartner des Verkäufers in Ihrer Rechnungssoftware oder schalten Sie dessen Export ab. Soll der Käufer unter dieser Nummer anrufen, tragen Sie sie stattdessen als normale Telefonnummer des Kontakts ein. Im von Hand bearbeiteten XML löschen Sie das Element VOIPUniversalCommunication.
Der veröffentlichte Regeltext
VOIPUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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