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Warnung

CII-SR-240: Ansprechpartner des Verkäufers ohne Internet-Telefonadresse

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-240 bedeutet, dass die Kontaktdaten des Verkäufers eine VoIP-Adresse (Internet-Telefonie) enthalten, die EN 16931 nicht verwendet. Es ist nur eine Warnung: Löschen Sie das Element VOIPUniversalCommunication beim Ansprechpartner des Verkäufers.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

In einer CII-Datei kann der Ansprechpartner des Verkäufers (BG-6) eine Telefonnummer (BT-42) und eine E-Mail-Adresse (BT-43) enthalten. Die Regel warnt, wenn er zusätzlich ein Element VOIPUniversalCommunication hat.

Warum sie wichtig ist

Die Rechnung wird trotzdem angenommen. EN 16931 hat kein Feld für eine Adresse zur Internet-Telefonie, die Software des Käufers ignoriert sie in der Regel.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie den VoIP- oder Softphone-Eintrag beim Ansprechpartner des Verkäufers in Ihrer Rechnungssoftware oder schalten Sie dessen Export ab. Soll der Käufer unter dieser Nummer anrufen, tragen Sie sie stattdessen als normale Telefonnummer des Kontakts ein. Im von Hand bearbeiteten XML löschen Sie das Element VOIPUniversalCommunication.

Der veröffentlichte Regeltext

VOIPUniversalCommunication should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-240 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026