Was die Regel bedeutet
In einer CII-Datei hat der Ansprechpartner des Verkäufers (BG-6) Felder für den Namen (BT-41), die Telefonnummer (BT-42) und die E-Mail-Adresse (BT-43). Die Regel warnt, wenn er zusätzlich ein Element InstantMessagingUniversalCommunication hat, etwa einen Chat-Namen.
Warum sie wichtig ist
Es ist eine Warnung, die Rechnung wird also trotzdem angenommen. Die Norm hat kein Feld für Chat-Adressen, die Software des Käufers ignoriert sie in der Regel.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie die Chat- oder Messenger-Adresse beim Ansprechpartner des Verkäufers in Ihrer Rechnungssoftware oder schalten Sie deren Export ab. Im von Hand bearbeiteten XML löschen Sie das Element InstantMessagingUniversalCommunication im DefinedTradeContact des Verkäufers. Der Käufer erreicht Sie weiterhin über Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Der veröffentlichte Regeltext
InstantMessagingUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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