Was die Regel bedeutet
In jeder Position kann der Einzelpreis vor Nachlass (BT-148) einen Nachlass (BT-147) tragen. Diese Regel prüft, dass dieser Nachlass kein Element Reason enthält, also keine frei formulierte Erklärung zum Nachlass. Der Nachlassbetrag selbst ist erlaubt. Der Nachlass auf Positionsebene (BG-27) ist davon nicht betroffen.
Warum sie wichtig ist
EN 16931 beschreibt einen Nachlass auf den Einzelpreis nur durch seinen Betrag. Für einen Grund im Klartext gibt es kein Feld, deshalb zeigt die Software des Empfängers ihn unter Umständen nicht an. Die Datei wird trotzdem angenommen, weil es nur eine Warnung ist. Beheben sollten Sie es für eine saubere Datei oder wenn der Käufer die Erklärung braucht und sie nicht sehen könnte.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie das Element Reason aus AppliedTradeAllowanceCharge unter GrossPriceProductTradePrice in jeder betroffenen Position. Behalten Sie den Nachlassbetrag (ActualAmount). Soll der Käufer den Text weiterhin lesen, übernehmen Sie die Formulierung in einen Hinweis zur Position (BT-127). Schreibt Ihre Rechnungssoftware das Element selbst, suchen Sie eine Exporteinstellung für EN 16931, XRechnung oder Peppol BIS.
Der veröffentlichte Regeltext
Reason should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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