Was die Regel bedeutet
In jeder Position steht der Einzelpreis vor Nachlass (BT-148) im Block GrossPriceProductTradePrice. Diese Regel prüft, dass dieser Block kein Element TradeComparisonReferencePrice enthält, einen zweiten Preis, der nur zum Vergleich angegeben wird, etwa einen Listenpreis.
Warum sie wichtig ist
EN 16931 erwartet einen Einzelpreis vor Nachlass und einen nach Nachlass. Ein dritter Preis zum Vergleich gehört nicht zu den Rechnungsdaten, deshalb ignoriert die Software des Empfängers ihn unter Umständen. Die Datei wird trotzdem angenommen, weil es nur eine Warnung ist. Beheben sollten Sie es für eine saubere Datei oder wenn der Käufer auf den Vergleich angewiesen ist und ihn nicht sähe.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie das Element TradeComparisonReferencePrice aus GrossPriceProductTradePrice in jeder betroffenen Position. Behalten Sie den tatsächlichen Einzelpreis (ChargeAmount). Ist der Vergleich für den Käufer nützlich, nennen Sie ihn in einem Hinweis zur Position (BT-127). Fügt Ihre Software das Element bei jedem Export hinzu, fragen Sie den Anbieter nach einem Format nach EN 16931, XRechnung oder Peppol BIS.
Der veröffentlichte Regeltext
TradeComparisonReferencePrice should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-135 Kein verknüpftes Dokument beim Einzelpreis vor Nachlass
- CII-SR-136 Kein Typcode beim Einzelpreis nach Nachlass
- CII-SR-138 Keine Mindestmenge beim Einzelpreis nach Nachlass
- CII-SR-139 Keine Höchstmenge beim Einzelpreis nach Nachlass
- CII-SR-140 Kein Preisänderungsgrund beim Einzelpreis nach Nachlass
- CII-SR-141 Kein Umrechnungsfaktor beim Einzelpreis nach Nachlass