Was die Regel bedeutet
Eine Position (BG-25) enthält in ihrem Vereinbarungsblock (SpecifiedLineTradeAgreement) ein AdditionalReferencedDocument. EN 16931 erlaubt in einer Position zwar einen Dokumentverweis, die Objektkennung der Rechnungsposition (BT-128). Sie steht aber im Abrechnungsblock der Position (SpecifiedLineTradeSettlement), nicht im Vereinbarungsblock.
Warum sie wichtig ist
Ein Verweis im Vereinbarungsblock wird vom Empfänger nicht gelesen. Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Beheben sollten Sie es, wenn der Verweis eine Objekt- oder Artikelkennung ist, die der Käufer sehen soll, denn sie zählt nur an der richtigen Stelle.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie, worum es sich bei dem Verweis handelt. Ist es eine Objektkennung, die der Käufer sehen soll, verschieben Sie sie in das Feld für die Objektkennung der Position, in der Rechnungssoftware meist ein Objekt- oder Projektverweis auf Positionsebene. Ist es ein Beleg, hängen Sie ihn als Anhang an die gesamte Rechnung. Andernfalls entfernen Sie den Verweis.
Der veröffentlichte Regeltext
AdditionalReferencedDocument should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- CII-SR-114 Keinen Typ-Code am Preis einer Position angeben
- CII-SR-115 Keine Mindestmenge am Preis einer Position angeben
- CII-SR-116 Keine Höchstmenge am Preis einer Position angeben
- CII-SR-117 Keinen Grund für eine Preisänderung in einer Position nennen
- CII-SR-118 Keinen Umrechnungsfaktor am Preis einer Position angeben
- CII-SR-119 Ein Nachlass auf den Einzelpreis muss ein Nachlass mit Betrag sein