Was die Regel bedeutet
Das ist die überarbeitete, strengere Fassung der Prüfung im Profil Extended von Factur-X und ZUGFeRD. Die Bemessungsgrundlage (BT-116) jeder Zeile E (steuerbefreit) in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss den Nettobeträgen der Positionen (BT-131) abzüglich der Nachlässe auf Rechnungsebene (BT-92) zuzüglich der Zuschläge auf Rechnungsebene (BT-99) und der Logistikgebühren (BT-X-272) entsprechen, wobei nur Posten mit Kategorie E und demselben Befreiungsgrund wie die Zeile zählen. Nennt ein Posten einen eigenen Befreiungsgrund, müssen Text und Code mit Text (BT-120) und Code (BT-121) der Zeile übereinstimmen. Das sind BT-194 und BT-195 bei einer Position, BT-173 und BT-174 bei einem Nachlass, BT-175 und BT-176 bei einem Zuschlag sowie BT-X-591 und BT-X-592 bei einer Logistikgebühr. Es zählen nur Detailpositionen, und je gezähltem Betrag ist eine Abweichung von bis zu 0,01 für Rundung erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Eine Warnung hält die Rechnung nicht auf, die Datei wird angenommen. Laut dem offiziellen Regeltext ist diese überarbeitete Fassung die, die am Ende erfüllt sein muss, deshalb lohnt es sich, sie jetzt und nicht erst später zu beheben. Sie prüft jeden Befreiungsgrund für sich, sodass jeder in der Umsatzsteueraufschlüsselung genannte Grund durch die Posten belegt ist, die ihn tragen.
So beheben Sie den Fehler
Verwenden Sie in der Umsatzsteueraufschlüsselung je Befreiungsgrund eine eigene Zeile E. Geben Sie jeder Zeile denselben Text und Code wie den Positionen, Nachlässen und Zuschlägen, die sie abdeckt, und setzen Sie als Bemessungsgrundlage nur die Summe dieser Posten ein. Trägt ein Posten einen eigenen Befreiungsgrund, prüfen Sie, dass Wortlaut und Code wortgleich mit der Zeile übereinstimmen. Rechnungssoftware erstellt die Aufschlüsselung normalerweise aus den Posten, meist genügt es daher, bei allen Posten mit demselben Grund denselben Wortlaut und Code zu hinterlegen.
Der veröffentlichte Regeltext
In a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is equal to “E” ("Exempt from VAT"), Absolute Value of (VAT category taxable amount (BT-116) - ∑ Invoice line net amounts (BT-131) + Σ Document level allowance amounts (BT-92) - Σ Document level charge amounts (BT-99) - Σ Logistics Service fee amounts (BT-X-272)) <= 0,01 * ((Number of line net amounts (BT-131) + Number of Document level allowance amounts (BT-92) + Number of Document level charge amounts (BT-99) + Number of Logistics Service fee amounts (BT-X-272)), where the VAT category code (BT-151, BT-95, BT-102, BT-X-273) is "Exempt from VAT" (E), and where applicable the VAT exemption reason and specification code (BT-195, BT-174 and BT-176 and BT-X-592) and the Exemption reason text (BT-194, BT-173 and BT-175 and BT-X-591) are identical with the VAT category VAT exemption reason and specification code (BT-121) and VAT exemption reason text (BT-120), but only for lines where the "Subtype of invoice item" (BT-X-8) has the value "DETAIL" or is not specified Geschäftsbegriffe: BG-23, BT-92, BT-95, BT-99, BT-102, BT-116, BT-118, BT-120, BT-121, BT-131, BT-151, BT-173, BT-174, BT-175, BT-176, BT-194, BT-195
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |
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