Was die Regel bedeutet
Das ist die zweite Form der Prüfung aus BR-FXEXT-AF-08B. Jede L-Position, jeder L-Nachlass und jeder L-Zuschlag, der einen Grund der Steuerbefreiung (kurz Befreiungsgrund) nennt, muss denselben Text und denselben Code angeben wie die L-Zeile der Umsatzsteueraufschlüsselung, zu der er gehört (Text BT-120, Code BT-121). Der Steuerbasisbetrag (BT-116) dieser Zeile ist dann die Summe genau dieser Positionen zum Steuersatz der Zeile, abzüglich dieser Nachlässe und zuzüglich dieser Zuschläge, mit 0,01 Toleranz je Betrag. Es zählen nur normale Positionen (DETAIL) und Positionen ohne Untertyp. Es handelt sich um eine Warnung, nicht um einen Fehler.
Warum sie wichtig ist
Stehen auf einer Rechnung mehrere Befreiungsgründe für die Steuer der Kanarischen Inseln, müssen der Käufer und das Finanzamt erkennen, welcher Betrag zu welchem Grund gehört. Weichen die Gründe zwischen den Positionen und der Aufschlüsselung ab, ist diese Verbindung gebrochen. Heute wird die Rechnung noch angenommen, die einfache Summe soll aber später entfallen.
So beheben Sie den Fehler
Vergleichen Sie den Befreiungsgrund jeder L-Position, jedes Nachlasses und jedes Zuschlags mit dem der passenden L-Zeile in der Umsatzsteueraufschlüsselung. Text und Code müssen übereinstimmen. Haben Sie L-Posten mit verschiedenen Gründen, verwenden Sie für jeden Grund und jeden Steuersatz eine eigene L-Zeile und geben Sie jeder Zeile die Summe ihrer eigenen Posten. Die meiste Rechnungssoftware erstellt die Aufschlüsselung aus den Positionen, ein Unterschied stammt deshalb meist von einem Grund, der an einer Position von Hand eingetragen wurde.
Der veröffentlichte Regeltext
In a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is equal to “L” ("Canary Islands tax"), Absolute Value of (VAT category taxable amount (BT-116) - ∑ Invoice line net amounts (BT-131) + Σ Document level allowance amounts (BT-92) - Σ Document level charge amounts (BT-99) - Σ Logistics Service fee amounts (BT-x-272)) <= 0,01 * ((Number of line net amounts (BT-131) + Number of Document level allowance amounts (BT-92) + Number of Document level charge amounts (BT-99) + Number of Logistics Service fee amounts (BT-X-272)), where the VAT category code (BT-151, BT-95, BT-102, BT-X-273) is "Canary Islands tax" (L), and where applicable the VAT exemption reason and specification code (BT-195, BT-174 and BT-176 and BT-X-592) and the Exemption reason text (BT-194, BT-173 and BT-175 and BT-X-591) are identical with the VAT category VAT exemption reason and specification code (BT-121) and VAT exemption reason text (BT-120), but only for lines where the "Subtype of invoice item" (BT-X-8) has the value "DETAIL" or is not specified. Geschäftsbegriffe: BG-23, BT-92, BT-95, BT-99, BT-102, BT-116, BT-118, BT-120, BT-121, BT-131, BT-151, BT-173, BT-174, BT-175, BT-176, BT-194, BT-195
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |