Was die Regel bedeutet
Eine rechtliche Registrierungskennung eines Beteiligten, zum Beispiel die Registernummer des Verkäufers (BT-30) oder des Käufers (BT-47), in Deutschland etwa die Handelsregisternummer, trägt einen Schemacode (zum Beispiel BT-30-1), der angibt, aus welchem Register die Nummer stammt. Der Code muss ein einzelner Code aus der ISO-6523-ICD-Liste der XRechnung-Erweiterung sein, ohne Leerzeichen. Anders als bei der Regel BR-DEX-04 für Kennungen von Beteiligten ist SEPA hier nicht erlaubt. Die Regel gilt nur für Rechnungen mit der XRechnung-Erweiterung und wird bei XRechnung-Dateien im Format CII genauso angewendet.
Warum sie wichtig ist
Der Schemacode sagt dem Empfänger, zu welchem Register die Nummer gehört. Ein Code, der nicht in der Liste steht, lässt sich nicht deuten, die Prüfung schlägt fehl und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie die Registernummer in den Firmendaten Ihrer Rechnungssoftware und prüfen Sie ihre Art oder ihr Schema. Wählen Sie den vierstelligen ICD-Code des Registers, aus dem die Nummer stammt, zum Beispiel 0002 für eine französische SIREN-Nummer oder 0106 für eine niederländische KvK-Nummer, und entfernen Sie Leerzeichen und Zusatztext. Brauchen Sie die Registernummer nicht auf der Rechnung, entfernen Sie sie.
Der veröffentlichte Regeltext
Any scheme identifier in MUST be coded using one of the ISO 6523 ICD list. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
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- BR-DEX-08 Schema der Lieferortkennung muss ein ISO-6523-Code sein
- BR-DEX-09 Zahlbetrag muss stimmen, auch mit Zahlungen Dritter
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- BR-DEX-11 Zahlung eines Dritten braucht einen Betrag