Was die Regel bedeutet
Eine elektronische Adresse in der Rechnung, etwa die des Verkäufers (BT-34) oder des Käufers (BT-49), gibt über einen Schemacode an, um welche Art von Adresse es sich handelt. Der Code muss ein einzelner Code aus der CEF-EAS-Liste (Electronic Address Scheme) sein, wie ihn die XRechnung-Erweiterung verwendet, ohne Leerzeichen. Die Regel gilt nur für Rechnungen mit der XRechnung-Erweiterung und wird bei XRechnung-Dateien im Format CII genauso angewendet.
Warum sie wichtig ist
Das Schema sagt dem Empfänger oder dem Netzwerk, wie die Adresse zu lesen ist, zum Beispiel als E-Mail-Adresse oder als GLN. Ein Code, der nicht in der Liste steht, lässt sich nicht deuten, die Prüfung schlägt fehl und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die elektronische Adresse des Verkäufers oder Käufers. Daneben steht normalerweise eine Adressart oder ein Schema. Wählen Sie den Code, der zur Adresse passt, zum Beispiel EM für eine E-Mail-Adresse oder 0088 für eine GLN, und entfernen Sie Leerzeichen und Zusatztext. Wissen Sie nicht, welches Schema der Käufer verwendet, fragen Sie ihn.
Der veröffentlichte Regeltext
Any scheme identifier for an Endpoint Identifier in MUST belong to the CEF EAS code list. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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