Was die Regel bedeutet
Ist der Verkäufer italienisch, muss seine Steuernummer (BT-32), also die Steuerregistrierung, die nicht die USt-IdNr. ist, 11 bis 16 Zeichen lang sein und nur aus Großbuchstaben A bis Z und Ziffern bestehen. Die Regel prüft jeden Steuereintrag des Verkäufers, dessen Steuerart nicht VAT ist, die USt-IdNr. selbst wird also nicht getestet. Leerzeichen am Anfang oder Ende werden ignoriert, Leerzeichen, Bindestriche oder Kleinbuchstaben innerhalb der Nummer lassen die Prüfung scheitern.
Warum sie wichtig ist
Die italienischen Regeln ergänzen die EN 16931, die für diese Nummer keine Länge festlegt. In Italien ist das in der Regel der Codice fiscale, und italienische Systeme erkennen daran den Verkäufer. Eine zu kurze, zu lange oder anders aufgebaute Nummer besteht die Prüfung nicht, die Rechnung wird abgewiesen.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten und suchen Sie das Feld für Steuernummer oder Codice fiscale. Entfernen Sie Leerzeichen und Bindestriche, verwenden Sie Großbuchstaben und achten Sie auf eine Länge von 11 bis 16 Zeichen. Im XML ist das cbc:CompanyID im cac:PartyTaxScheme von cac:AccountingSupplierParty, dessen cac:TaxScheme/cbc:ID nicht VAT ist. Ihre USt-IdNr. ist ein eigener Eintrag und von dieser Regel nicht betroffen.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BT-32
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |