Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 30 oder 58 (Überweisung), darf diese Zahlungsanweisung weder Zahlungskarteninformationen (BG-18) noch Lastschriftangaben (BG-19) enthalten. Die Prüfung schlägt fehl, sobald einer dieser beiden Blöcke vorhanden ist.
Warum sie wichtig ist
Eine Zahlungsanweisung soll genau einen Zahlungsweg beschreiben. Ein Überweisungscode zusammen mit Karten- oder Lastschriftdaten widerspricht sich. Der Käufer kann nicht erkennen, ob er überweisen soll oder ob der Betrag von seiner Karte oder seinem Konto eingezogen wird. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie im Zahlungsbereich Ihrer Rechnungssoftware, welche Zahlungsart ausgewählt ist. Soll der Käufer überweisen, löschen Sie die Kartendaten und ein eventuelles Lastschriftmandat aus der Rechnung. Ziehen Sie den Betrag tatsächlich per Karte oder Lastschrift ein, ändern Sie stattdessen die Zahlungsart und behalten Sie nur die Angaben, die dazu gehören.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-18, BG-19, BT-81
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |