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Schwerwiegend

DE-R-023-2: Bei Überweisung keine Karten- oder Lastschriftdaten angeben

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-023-2 bedeutet, dass eine Zahlungsanweisung mit dem Überweisungscode (30 oder 58) zusätzlich Zahlungskarten- oder Lastschriftdaten enthält, und das ist nicht zulässig. Entfernen Sie die Karten- und Lastschriftangaben oder ändern Sie den Code der Zahlungsart, wenn Sie tatsächlich per Karte oder Lastschrift einziehen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 30 oder 58 (Überweisung), darf diese Zahlungsanweisung weder Zahlungskarteninformationen (BG-18) noch Lastschriftangaben (BG-19) enthalten. Die Prüfung schlägt fehl, sobald einer dieser beiden Blöcke vorhanden ist.

Warum sie wichtig ist

Eine Zahlungsanweisung soll genau einen Zahlungsweg beschreiben. Ein Überweisungscode zusammen mit Karten- oder Lastschriftdaten widerspricht sich. Der Käufer kann nicht erkennen, ob er überweisen soll oder ob der Betrag von seiner Karte oder seinem Konto eingezogen wird. Die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie im Zahlungsbereich Ihrer Rechnungssoftware, welche Zahlungsart ausgewählt ist. Soll der Käufer überweisen, löschen Sie die Kartendaten und ein eventuelles Lastschriftmandat aus der Rechnung. Ziehen Sie den Betrag tatsächlich per Karte oder Lastschrift ein, ändern Sie stattdessen die Zahlungsart und behalten Sie nur die Angaben, die dazu gehören.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-18, BG-19, BT-81

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-023-2 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026