Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und enthält die Rechnung eine Lieferanschrift (BG-15), muss diese eine Postleitzahl (BT-78) enthalten. Die Regel gilt nur, wenn eine Lieferanschrift vorhanden ist. Sie verlangt nicht, dass Sie eine angeben.
Warum sie wichtig ist
Eine Lieferanschrift ohne Postleitzahl ist unvollständig, der Empfänger kann also nicht genau erkennen, wohin die Ware oder Leistung gegangen ist. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Lieferanschrift der Rechnung oder des Kundendatensatzes und tragen Sie die Postleitzahl ein. Programme übernehmen oft automatisch eine beim Kunden gespeicherte Lieferanschrift, prüfen Sie deshalb auch dort, wenn Sie selbst keine eingegeben haben. Ging alles an die übliche Adresse des Käufers, können Sie die Lieferanschrift stattdessen entfernen.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-15, BT-78
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |