Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Postleitzahl der Lieferanschrift (BT-78) enthalten, wenn sie eine Lieferanschrift (BG-15) enthält. Eine Lieferanschrift in einer XRechnung muss die Postleitzahl nennen.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Ergänzen Sie die Postleitzahl in der Lieferanschrift oder entfernen Sie die Lieferanschrift, wenn an die Anschrift des Käufers geliefert wurde.
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Deliver to post code" (BT-78) muss übermittelt werden, wenn die Gruppe "DELIVER TO ADDRESS" (BG-15) übermittelt wird. Geschäftsbegriffe: BG-15, BT-78
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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