Was die Regel bedeutet
Der Abschnitt für Zahlung und Umsatzsteuer (ApplicableHeaderTradeSettlement) darf kein LetterOfCreditReferencedDocument enthalten, einen Verweis auf ein Akkreditiv. Das ist ein Zahlungsversprechen einer Bank gegenüber dem Verkäufer, das vor allem im internationalen Handel vorkommt. EN 16931 hat dafür kein Feld.
Warum sie wichtig ist
Diese Regel ist eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. Der Verweis liegt außerhalb des Standards, deshalb muss die Software des Empfängers ihn nicht lesen. Beheben sollten Sie es, wenn ein Empfänger oder eine Plattform eine Datei verlangt, die EN 16931 genau entspricht.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie das Element oder wählen Sie in den Exporteinstellungen für E-Rechnungen Ihrer Rechnungssoftware die Option EN 16931. Braucht der Käufer die Nummer des Akkreditivs, nennen Sie sie in einer Rechnungsbemerkung (BT-22) oder vereinbaren Sie mit ihm, auf welchem anderen Weg Sie sie übermitteln.
Der veröffentlichte Regeltext
LetterOfCreditReferencedDocument should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- CII-SR-425 FactoringAgreementReferencedDocument weglassen
- CII-SR-426 FactoringListReferencedDocument weglassen
- CII-SR-427 PayableSpecifiedTradeAccountingAccount weglassen
- CII-SR-428 SetTriggerCode im Buchungskonto weglassen
- CII-SR-429 TypeCode im Buchungskonto weglassen
- CII-SR-430 AmountTypeCode im Buchungskonto weglassen