Was die Regel bedeutet
Die Regel prüft den Lieferblock jeder Rechnungsposition. Er darf keine GrossWeightMeasure enthalten, also das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung. EN 16931 hat kein Gewichtsfeld.
Warum sie wichtig ist
Die Rechnung wird nicht abgelehnt, weil es nur eine Warnung ist. Die Software des Empfängers liest keine Gewichte, die Angabe geht beim Import daher vermutlich verloren. Mitarbeitende für Fracht oder Zoll können sich nicht darauf verlassen, dass sie vorhanden ist.
So beheben Sie den Fehler
Schalten Sie die Gewichtsausgabe im Export Ihrer Rechnungssoftware aus. Braucht der Käufer das Gewicht, ergänzen Sie es als Artikelattribut (BG-32) mit einem Namen wie Bruttogewicht und einem Wert wie 3 kg. Alternativ nennen Sie es in der Artikelbeschreibung (BT-154).
Der veröffentlichte Regeltext
GrossWeightMeasure should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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