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Warnung

CII-SR-158: Bruttogewicht an der Rechnungsposition weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-158 bedeutet, dass eine Rechnungsposition ein Bruttogewicht (GrossWeightMeasure) enthält, das EN 16931 nicht verwendet. Die Datei wird trotzdem angenommen; entfernen Sie das Element und geben Sie das Gewicht bei Bedarf als Text in einem Artikelattribut an.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Regel prüft den Lieferblock jeder Rechnungsposition. Er darf keine GrossWeightMeasure enthalten, also das Gewicht der Ware einschließlich Verpackung. EN 16931 hat kein Gewichtsfeld.

Warum sie wichtig ist

Die Rechnung wird nicht abgelehnt, weil es nur eine Warnung ist. Die Software des Empfängers liest keine Gewichte, die Angabe geht beim Import daher vermutlich verloren. Mitarbeitende für Fracht oder Zoll können sich nicht darauf verlassen, dass sie vorhanden ist.

So beheben Sie den Fehler

Schalten Sie die Gewichtsausgabe im Export Ihrer Rechnungssoftware aus. Braucht der Käufer das Gewicht, ergänzen Sie es als Artikelattribut (BG-32) mit einem Namen wie Bruttogewicht und einem Wert wie 3 kg. Alternativ nennen Sie es in der Artikelbeschreibung (BT-154).

Der veröffentlichte Regeltext

GrossWeightMeasure should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-158 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026