Was die Regel bedeutet
Der Text zum Grund der Steuerbefreiung (BT-120) in der Umsatzsteueraufschlüsselung darf höchstens 100 Zeichen lang sein. Leerzeichen am Anfang und am Ende sowie doppelte Leerzeichen werden vor dem Zählen ignoriert. Der Text wird verwendet, wenn keine Umsatzsteuer berechnet wird, zum Beispiel bei steuerfreien Leistungen oder bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Warum sie wichtig ist
Diese Regel gehört zu den rumänischen Vorgaben für RO e-Factura und ist ein harter Fehler. Die Prüfung schlägt fehl und die Datei wird abgewiesen. Die Rechnung wird erst angenommen, wenn der Befreiungsgrund gekürzt ist.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Steuereinstellung, die Sie für Positionen ohne Umsatzsteuer verwenden, und suchen Sie den Hinweis oder Befreiungsgrund. Behalten Sie nur den Verweis auf die Rechtsgrundlage oder eine kurze Formulierung und streichen Sie umgebende Sätze. Erstellen Sie die E-Rechnung danach neu.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Motivul scutirii de TVA (BT-120) este 100. #The allowed maximum number of characters for the VAT exemption reason text (BT-120) is 100. Geschäftsbegriffe: BT-120
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |