Was die Regel bedeutet
Die Kennung des abgerechneten Objekts (BT-18) und die Referenz auf ein Belegdokument (BT-122) werden beide als Kennung einer zusätzlichen Dokumentenreferenz gespeichert, deshalb gilt für beide dieselbe Grenze von höchstens 200 Zeichen. Die Prüfung läuft für jede zusätzliche Dokumentenreferenz in der Datei, Leerzeichen am Anfang und am Ende zählen nicht mit.
Warum sie wichtig ist
CIUS-RO begrenzt diese Kennungen auf 200 Zeichen, und ein Verstoß führt zur Ablehnung. RO e-Factura weist die Datei ab, eine einzige zu lange Kennung unter mehreren genügt dafür.
So beheben Sie den Fehler
Schauen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Verweise auf Belege und Objekte an, oft in einem Bereich namens Anhänge, Referenzen oder weitere Dokumente. Kürzen Sie jede Kennung über 200 Zeichen und behalten Sie nur die Nummer oder den Code. Meist steckt ein Dateiname oder eine eingefügte Beschreibung in der Kennung.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Identificatorul obiectului facturat (BT-18) si Referinta documentului justificativ (BT-122) este 200. #The allowed maximum number of characters for the Invoiced object identifier (BT-18) and the Supporting document reference(BT-122)is 200. Geschäftsbegriffe: BT-18, BT-122
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |