Was die Regel bedeutet
Hat der Verkäufer einen Steuervertreter (BG-11), muss dessen Postanschrift (BG-12) eine erste Adresszeile (BT-64) enthalten. Eine leere Zeile oder eine Zeile nur mit Leerzeichen gilt als fehlend. Im XML ist das cbc:StreetName in cac:PostalAddress von cac:TaxRepresentativeParty.
Warum sie wichtig ist
Ein Steuervertreter wird bestellt, um die Umsatzsteuer für den Verkäufer abzuwickeln. Empfänger und Steuerbehörde brauchen deshalb eine Anschrift, unter der sie ihn erreichen. Eine unvollständige Anschrift verstößt gegen die rumänischen Regeln, und die Datei wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Angaben zum Steuervertreter, meist in den Verkäufer- oder Firmeneinstellungen, und tragen Sie Straße und Hausnummer ein. Hat der Verkäufer keinen Steuervertreter, leeren Sie diesen ganzen Abschnitt, damit kein leerer Block in der Datei steht. Die meisten Verkäufer brauchen keinen.
Der veröffentlichte Regeltext
Adresa poștala a reprezentantului fiscal al Vanzatorului (BG-12) trebuie sa contina Linia 1 (BT-64), daca Vanzatorul (BG-4) are un reprezentant fiscal al Vanzatorului (BG-11). #Tax representative address line 1 BT-64 ) must be provided, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11) Geschäftsbegriffe: BG-4, BG-11, BG-12, BT-64
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-19 Anschrift des Fiskalvertreters ist Pflichtangabe
- BR-20 Land des Fiskalvertreters ist Pflichtangabe
- BR-RO-150 Anschrift des Steuervertreters braucht einen Ort
- BR-18 Name des Fiskalvertreters ist Pflichtangabe
- BR-17 Abweichender Zahlungsempfänger braucht einen Namen
- BR-56 USt-IdNr. des Fiskalvertreters ist Pflichtangabe