Was die Regel bedeutet
Die Anschrift des Verkäufers muss eine erste Adresszeile (BT-35) enthalten, normalerweise Straße und Hausnummer. Eine leere Zeile oder eine Zeile nur mit Leerzeichen gilt als fehlend. Im XML ist das cbc:StreetName in der Postanschrift des Verkäufers.
Warum sie wichtig ist
Die rumänische Spezifikation CIUS-RO verlangt eine verwendbare Anschrift des Verkäufers, damit Empfänger und Steuerbehörde sehen, wer die Rechnung ausgestellt hat und wo. Fehlt die erste Zeile, besteht die Datei die Prüfung nicht und wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten oder die Verkäufereinstellungen und tragen Sie Straße und Hausnummer ein. Hat die Anschrift keine Straße, geben Sie in der ersten Zeile an, was sie sonst kennzeichnet, etwa Ortsteil und Hausnummer, denn die Zeile muss nur ausgefüllt sein. Exportieren Sie die Rechnung danach erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
Adresa Vanzatorului - Linia 1 (BT-35) trebuie furnizata. #Seller address line 1(BT-35) must be provided. Geschäftsbegriffe: BT-35
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |
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