Was die Regel bedeutet
Ist der Verkäufer italienisch, muss seine Postanschrift die Adresszeile 1 (BT-35) enthalten, normalerweise Straße und Hausnummer. In der EN 16931 ist sie optional, in den italienischen Regeln nicht.
Warum sie wichtig ist
Die italienischen Regeln verlangen die Postanschrift des Verkäufers auf der Rechnung. Fehlt die Straßenzeile, besteht die Rechnung die Prüfung nicht und wird abgewiesen.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten, gehen Sie zur Adresse und tragen Sie Straße und Hausnummer ein. Achten Sie darauf, dass die erste Adresszeile befüllt ist und nicht nur Ort oder Postleitzahl. Im XML ist das cbc:StreetName in cac:PostalAddress von cac:AccountingSupplierParty.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BT-35
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-RO-081 Anschrift des Verkäufers braucht eine erste Adresszeile
- BR-RO-L151 Adresszeile 1 des Verkäufers ist auf 150 Zeichen begrenzt
- IS-R-003 Isländische Verkäufer müssen Straße und Postleitzahl angeben
- IT-R-003 Italienische Verkäufer brauchen den Ort in der Adresse
- IT-R-004 Italienische Verkäufer brauchen die Postleitzahl in der Adresse
- IT-R-001 Steuernummer italienischer Verkäufer: 11 bis 16 Zeichen