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Warnung

BR-NL-31: Bei SEPA-Zahlungen die BIC weglassen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

BR-NL-31 bedeutet, dass bei einer SEPA-Zahlung (Code der Zahlungsart 58 oder 59) zusätzlich eine Kennung des Zahlungsdienstleisters angegeben ist, meist die BIC, was die niederländische Spezifikation NLCIUS nicht empfiehlt. Die Rechnung wird trotzdem angenommen; löschen Sie die BIC und behalten Sie die IBAN, dann verschwindet die Warnung.

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Was die Regel bedeutet

Der Code der Zahlungsart (BT-81) ist 58 (SEPA-Überweisung) oder 59 (SEPA-Lastschrift), und das Bankkonto, auf das gezahlt werden soll (BG-17), hat zusätzlich eine Kennung des Zahlungsdienstleisters (BT-86), meist die BIC der Bank. Andere Codes der Zahlungsart lösen diese Warnung nicht aus.

Warum sie wichtig ist

Es handelt sich um eine Warnung, die Rechnung wird also nicht abgelehnt. Bei SEPA-Zahlungen reicht die IBAN, um das Konto zu bestimmen. Deshalb empfiehlt das niederländische Profil, die BIC wegzulassen.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Bankverbindung und leeren Sie das Feld BIC, SWIFT-Code oder Bankkennung. Die IBAN bleibt stehen. Das lohnt sich, wenn Sie eine saubere Prüfung wollen oder ein niederländischer Empfänger es verlangt. Läuft die Zahlung nicht über SEPA, gehört ohnehin ein anderer Code der Zahlungsart in die Rechnung, und diese Regel greift nicht mehr.

Der veröffentlichte Regeltext

The use of a payment service provider identifier (cac:PaymentMeans/cac:PayeeFinancialAccount/cac:FinancialInstitutionBranch/cbc:ID) is not recommended for SEPA payments (cac:PaymentMeans/cbc:PaymentMeansCode = 58 or 59)

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) 2.0.3.13
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) 2.0.3.13
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-NL-31 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026