Was die Regel bedeutet
Der Nettobetrag der gesamten Rechnung (BT-109) muss gleich der Summe der Nettobeträge der normalen Positionen (BT-131) sein, abzüglich der Nachlässe auf Rechnungsebene (BT-92) und zuzüglich der Zuschläge auf Rechnungsebene (BT-99). Je berücksichtigter Position, jedem Nachlass und jedem Zuschlag ist eine Rundungsabweichung von bis zu 0,01 erlaubt. Es ist die Fassung der EN-16931-Regel BR-CO-13 für das Profil Extended.
Warum sie wichtig ist
Der Nettobetrag der Rechnung ist die Grundlage, auf der die Umsatzsteuer berechnet wird. Rechnet er sich nicht aus den Beträgen, sind Umsatzsteuer und Zahlbetrag fraglich, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Addieren Sie die Nettobeträge der Positionen, ziehen Sie die Nachlässe auf Rechnungsebene ab, addieren Sie die Zuschläge auf Rechnungsebene und tragen Sie das Ergebnis als Nettobetrag der Rechnung ein. Häufige Ursache ist ein Nachlass oder Zuschlag, der auf der Rechnung steht, aber nicht in der Datei, oder umgekehrt. Eine andere ist eine Überschrift oder Hinweiszeile, deren Betrag bei den Positionen mitgezählt wurde.
Der veröffentlichte Regeltext
Absolute Value of (Invoice total amount without VAT (BT-109) - ∑ Invoice line net amounts (BT-131) + Σ Document level allowance amounts (BT-92) - Σ Document level charge amounts (BT-99)) <= 0,01 * (Number of line net amounts (BT-131) + Number of Document level allowance amounts (BT-92) + Number of Document level charge amounts (BT-99)). Geschäftsbegriffe: BT-92, BT-99, BT-109, BT-131
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |