Was die Regel bedeutet
Jedes Artikelmerkmal (BG-32) braucht einen Namen (BT-160) oder einen Code (BT-X-11), oder beides. Artikelmerkmale sind zusätzliche Eigenschaften der Ware in einer Position, etwa Farbe, Größe oder Material. Die Prüfung sucht im Merkmal eine Beschreibung oder einen Typcode.
Warum sie wichtig ist
Ein Wert wie Blau oder 42 sagt nichts, solange der Name der Eigenschaft fehlt. Der Empfänger kann das Merkmal nicht lesen oder verarbeiten, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie die Position, suchen Sie die Liste ihrer Merkmale (oft Eigenschaften oder Spezifikationen genannt) und geben Sie jedem einen Namen, etwa Farbe. Unterstützt Ihre Software codierte Merkmale, wird auch ein Code akzeptiert. Enthält ein Merkmal keine nützliche Information, entfernen Sie es.
Der veröffentlichte Regeltext
Each Item attribute (BG-32) shall contain an Item attribute name (BT-160) or an Item attribute code (BT-X-11), or both. Geschäftsbegriffe: BG-32, BT-160
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |