Was die Regel bedeutet
Hat die Kennung des Verkäufers das Schema 0231 (BT-29-1), gehört der Verkäufer zu einem einheitlichen Steuerpflichtigen (assujetti unique), der französischen Umsatzsteuergruppe. Dann muss die Rechnung den Block für den Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) enthalten, und dieser Block braucht eine USt-IdNr. (BT-63), nämlich die der Gruppe.
Warum sie wichtig ist
Die Umsatzsteuer eines Gruppenmitglieds wird unter der USt-IdNr. der Gruppe erklärt. Die französischen Regeln führen diese Nummer im Block für den Steuervertreter. Fehlt sie, können der Empfänger und die französische E-Rechnungsplattform nicht erkennen, unter welcher Nummer die Steuer erklärt wird, und die Datei wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Ergänzen Sie in Ihrer Rechnungssoftware einen Steuervertreter für den Verkäufer und tragen Sie die USt-IdNr. des einheitlichen Steuerpflichtigen mit Länderkürzel ein. In einer UBL-Datei ist das die CompanyID innerhalb von TaxRepresentativeParty und PartyTaxScheme. Die allgemeinen Regeln der EN 16931 verlangen in diesem Block außerdem Name und Anschrift des Vertreters. Gehört der Verkäufer keiner Umsatzsteuergruppe an, korrigieren Sie stattdessen das Schema 0231 an der Verkäuferkennung.
Der veröffentlichte Regeltext
Si le vendeur est membre d’un assujetti unique (BT-29-1 = 0231), alors le bloc représentant fiscal (BG-11) doit être présent et contenir le numéro de TVA de l’assujetti unique (BT-63). État actuel : représentant fiscal … , numéro de TVA = " … ". Geschäftsbegriffe: BG-11, BT-29, BT-63
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- BR-56 USt-IdNr. des Fiskalvertreters ist Pflichtangabe
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- BR-20 Land des Fiskalvertreters ist Pflichtangabe
- BR-AE-02 Reverse Charge verlangt beide USt-IdNr.
- BR-AE-03 Reverse Charge verlangt beide USt-IdNr. (Nachlass)