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Schwerwiegend

BR-FR-CO-15_BT-29-1: Mitglied einer Umsatzsteuergruppe braucht die USt-IdNr. der Gruppe

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-FR-CO-15_BT-29-1 bedeutet, dass der Verkäufer Mitglied eines einheitlichen Steuerpflichtigen ist (Schema 0231), die Rechnung aber keinen Block für den Steuervertreter mit der USt-IdNr. dieser Gruppe enthält. Ergänzen Sie den Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) mit der USt-IdNr. der Gruppe (BT-63).

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Hat die Kennung des Verkäufers das Schema 0231 (BT-29-1), gehört der Verkäufer zu einem einheitlichen Steuerpflichtigen (assujetti unique), der französischen Umsatzsteuergruppe. Dann muss die Rechnung den Block für den Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) enthalten, und dieser Block braucht eine USt-IdNr. (BT-63), nämlich die der Gruppe.

Warum sie wichtig ist

Die Umsatzsteuer eines Gruppenmitglieds wird unter der USt-IdNr. der Gruppe erklärt. Die französischen Regeln führen diese Nummer im Block für den Steuervertreter. Fehlt sie, können der Empfänger und die französische E-Rechnungsplattform nicht erkennen, unter welcher Nummer die Steuer erklärt wird, und die Datei wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Ergänzen Sie in Ihrer Rechnungssoftware einen Steuervertreter für den Verkäufer und tragen Sie die USt-IdNr. des einheitlichen Steuerpflichtigen mit Länderkürzel ein. In einer UBL-Datei ist das die CompanyID innerhalb von TaxRepresentativeParty und PartyTaxScheme. Die allgemeinen Regeln der EN 16931 verlangen in diesem Block außerdem Name und Anschrift des Vertreters. Gehört der Verkäufer keiner Umsatzsteuergruppe an, korrigieren Sie stattdessen das Schema 0231 an der Verkäuferkennung.

Der veröffentlichte Regeltext

Si le vendeur est membre d’un assujetti unique (BT-29-1 = 0231), alors le bloc représentant fiscal (BG-11) doit être présent et contenir le numéro de TVA de l’assujetti unique (BT-63). État actuel : représentant fiscal … , numéro de TVA = " … ".

Geschäftsbegriffe: BG-11, BT-29, BT-63

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-FR-CO-15_BT-29-1 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026