Was die Regel bedeutet
Ist die Rechnungswährung (BT-5) nicht EUR, muss die Rechnung zusätzlich EUR als Währung für die Umsatzsteuer (BT-6) angeben sowie den Gesamtbetrag der Umsatzsteuer in Euro (BT-111), mit EUR als Währung dieses Betrags (BT-111-1). Rechnungen in Euro sind nicht betroffen.
Warum sie wichtig ist
Die französische Umsatzsteuer wird in Euro gemeldet. Dafür brauchen der Empfänger und die französische E-Rechnungsplattform den Steuerbetrag in Euro. Sie können ihn nicht selbst aus einem Betrag in anderer Währung ableiten, daher wird die Datei abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Stellen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Währung für die Umsatzsteuer (sie kann auch Steuerwährung oder Abrechnungswährung heißen) auf EUR und tragen Sie den in Euro umgerechneten Gesamtbetrag der Umsatzsteuer ein. Das ist ein zweiter Umsatzsteuerbetrag neben dem in der Rechnungswährung. In UBL ist die Währung für die Umsatzsteuer der TaxCurrencyCode, und der Eurobetrag steht in einem zweiten TaxTotal, dessen TaxAmount das Attribut currencyID „EUR“ hat. Hätte die Rechnung einfach in Euro ausgestellt werden sollen, ändern Sie stattdessen die Rechnungswährung auf EUR.
Der veröffentlichte Regeltext
Si la devise de facture (BT-5) est différente de EUR, alors : - la devise de comptabilité (BT-6) doit être présente et égale à EUR, - le montant de TVA en devise de comptabilité (BT-111) doit être renseigné, - et sa devise (BT-111-1) doit être égale à EUR. Valeurs actuelles : BT-5=" … ", BT-6=" … ", BT-111=" … "/>". Geschäftsbegriffe: BT-5, BT-6, BT-111
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |