Was die Regel bedeutet
Jede dieser vier Parteien führt ihren eingetragenen Namen und ihre Handelsregisternummer in genau einem cac:PartyLegalEntity, zum Beispiel den Namen des Verkäufers (BT-27) und dessen Handelsregisternummer (BT-30) oder den Namen des Käufers (BT-44) und dessen Registernummer (BT-47). Geprüft werden die Blöcke jeder Partei; erlaubt ist höchstens einer.
Warum sie wichtig ist
Die Software des Empfängers liest den eingetragenen Namen und die Handelsregisternummer aus diesem einen Block. Bei zwei Blöcken kann sie nicht erkennen, welcher zur Partei gehört, deshalb wird die Rechnung abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten von Verkäufer und Käufer auf doppelte Einträge und exportieren Sie erneut. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, führen Sie eingetragenen Namen, Unternehmenskennung und Rechtsform für jede Partei in einem einzigen cac:PartyLegalEntity zusammen.
Der veröffentlichte Regeltext
PartyLegalEntity shall occur maximum once within a Party. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |