Was die Regel bedeutet
Geprüft wird, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger (cac:PayeeParty) das Element cac:PartyTaxScheme enthalten. Die EN 16931 kennt eine USt-IdNr. für den Verkäufer (BT-31), den Käufer (BT-48) und den Steuervertreter des Verkäufers (BT-63), aber nicht für den Zahlungsempfänger (BG-10), die Partei, die die Zahlung erhält, wenn das nicht der Verkäufer ist.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Der Standard verwendet keine Steuerregistrierung des Zahlungsempfängers, deshalb ignoriert die Software des Empfängers sie. Beheben sollten Sie das, wenn Sie einen sauberen Prüfbericht möchten. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre eigene USt-IdNr. bei den Angaben zum Verkäufer steht, denn nur diese liest der Empfänger.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie die USt-IdNr. oder die Steuerregistrierung aus den Angaben zum Zahlungsempfänger in Ihrer Rechnungssoftware und exportieren Sie erneut. Ihre USt-IdNr. bleibt in den Firmendaten des Verkäufers. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cac:PartyTaxScheme aus cac:PayeeParty.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the PayeeParty PartyTaxScheme Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |