Was die Regel bedeutet
Geprüft wird, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger (cac:PayeeParty) das Element cac:PhysicalLocation enthalten, einen Ort wie eine Niederlassung oder einen Betriebsstandort, den UBL mit einer Partei verknüpfen kann. Beim Zahlungsempfänger (BG-10), der Partei, die die Zahlung erhält, wenn das nicht der Verkäufer ist, kennt die EN 16931 nur den Namen (BT-59), die Kennung (BT-60) und die Registernummer (BT-61).
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Der Standard hat kein Feld für einen Standort des Zahlungsempfängers, deshalb ignoriert die Software des Empfängers ihn in der Regel. Entfernen sollten Sie ihn, wenn Sie einen sauberen Prüfbericht möchten. Auf Beträge und Zahlung hat er keinen Einfluss.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie beim Zahlungsempfänger in Ihrer Rechnungssoftware nach einem Eintrag für Filiale, Niederlassung oder Standort, löschen Sie ihn für den Export als E-Rechnung und exportieren Sie erneut. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cac:PhysicalLocation aus cac:PayeeParty. Ist der Ort der Lieferung wichtig, nutzen Sie die Lieferangaben der Rechnung und nicht den Zahlungsempfänger.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the PayeeParty PhysicalLocation Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |