Was die Regel bedeutet
Geprüft wird, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger (cac:PayeeParty) das Element cac:PostalAddress enthalten. Die EN 16931 hat Anschriften für den Verkäufer (BG-5) und den Käufer (BG-8). Beim Zahlungsempfänger (BG-10), der Partei, die die Zahlung erhält, wenn das nicht der Verkäufer ist, kennt sie nur den Namen (BT-59), die Kennung (BT-60) und die Registernummer (BT-61).
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Hinter einer Anschrift des Zahlungsempfängers steht kein Geschäftsbegriff, deshalb ignoriert die Software des Empfängers sie in der Regel und zeigt sie nicht an. Beheben sollten Sie das, wenn Sie einen sauberen Prüfbericht möchten. Braucht der Empfänger die Anschrift wirklich, klären Sie mit ihm, wie er sie erhalten möchte.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie die Anschrift aus den Angaben zum Zahlungsempfänger in Ihrer Rechnungssoftware oder suchen Sie eine Exporteinstellung, die sie weglässt, und exportieren Sie erneut. Ihre eigene Anschrift als Verkäufer bleibt unverändert. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, entfernen Sie cac:PostalAddress aus cac:PayeeParty. Ist der Zahlungsempfänger derselbe wie der Verkäufer, können Sie den Block des Zahlungsempfängers ganz weglassen.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the PayeeParty PostalAddress Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |