Was die Regel bedeutet
Geprüft wird, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger (cac:PayeeParty) das Element cac:Language enthalten, mit dem UBL angibt, welche Sprache eine Partei verwendet. Die EN 16931 hat dafür keinen Geschäftsbegriff. Beim Zahlungsempfänger (BG-10), der Partei, die die Zahlung erhält, wenn das nicht der Verkäufer ist, sind nur der Name (BT-59), die Kennung (BT-60) und die Registernummer (BT-61) erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Die Software des Empfängers hat kein Feld für die Sprache des Zahlungsempfängers und ignoriert sie in der Regel. Entfernen sollten Sie die Angabe, wenn Sie einen sauberen Prüfbericht möchten oder ein Empfänger eine Datei ohne Warnungen verlangt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Angaben zum Zahlungsempfänger und die Spracheinstellungen des Dokuments. Eine Spracheinstellung für die Rechnung selbst ist in Ordnung, sie sollte aber nicht im Block des Zahlungsempfängers stehen. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cac:Language aus cac:PayeeParty.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the PayeeParty Language Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |