Was die Regel bedeutet
Geprüft wird, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger (cac:PayeeParty) das Element cbc:EndpointID enthalten, die elektronische Adresse, die UBL einer Partei mitgeben kann, zum Beispiel eine Peppol-ID. Die EN 16931 hat eine elektronische Adresse für den Verkäufer (BT-34) und den Käufer (BT-49), aber nicht für den Zahlungsempfänger (BG-10).
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Eine elektronische Adresse des Zahlungsempfängers spielt im Standard keine Rolle, die Software des Empfängers ignoriert sie. Beheben sollten Sie das, wenn Sie einen sauberen Prüfbericht möchten. Prüfen Sie außerdem, ob die elektronischen Adressen von Verkäufer und Käufer (BT-34 und BT-49) ausgefüllt sind, denn nur diese werden gelesen.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie die elektronische Adresse oder Peppol-ID aus den Angaben zum Zahlungsempfänger in Ihrer Rechnungssoftware und exportieren Sie erneut. Achten Sie darauf, dass Ihre eigene Adresse bei den Angaben zum Verkäufer und die Adresse des Kunden bei den Angaben zum Käufer steht. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cbc:EndpointID aus cac:PayeeParty.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the PayeeParty EndpointID Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |