Was die Regel bedeutet
Geprüft wird, ob die Angaben zum Käufer (cac:AccountingCustomerParty) in einer UBL-Rechnung oder Rechnungskorrektur einen Ansprechpartner der Buchhaltung (cac:AccountingContact) enthalten, also einen Kontakt für Buchhaltungsfragen, den UBL anbietet. Die EN 16931 hat dafür keinen Geschäftsbegriff. Der Ansprechpartner des Käufers, den der Standard erlaubt (BG-9), ist ein anderes Element, nämlich cac:Party/cac:Contact, und wird nicht beanstandet.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Software, die der EN 16931 folgt, hat kein Feld für einen Buchhaltungskontakt und lässt ihn beim Einlesen in der Regel fallen. Beheben sollten Sie das, wenn Sie einen sauberen Prüfbericht möchten oder wenn die Buchhaltung des Empfängers den Namen braucht und ihn in einem Feld erhalten soll, das der Standard liest.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie beim Kunden in Ihrer Rechnungssoftware, ob ein Kontakt für Buchhaltung oder Finanzen in die Angaben zum Käufer exportiert wird, löschen Sie ihn und exportieren Sie erneut. Soll eine Kontaktperson auf der Rechnung stehen, nutzen Sie die Felder für Name, Telefon und E-Mail des Käuferkontakts. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, entfernen Sie cac:AccountingContact aus cac:AccountingCustomerParty.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the AccountingCustomerParty AccountingContact Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |