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Warnung

UBL-CR-166: Land des Verkäufers nur als Code, nicht als Name

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

UBL-CR-166 bedeutet, dass das Land des Verkäufers zusätzlich als Name angegeben ist (cac:Country/cbc:Name), den die EN 16931 nicht verwendet. Entfernen Sie den Namen und behalten Sie den zweistelligen Ländercode (BT-40).

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die EN 16931 bezeichnet das Land des Verkäufers nur über den Ländercode (BT-40), zum Beispiel NL, DE oder FR. UBL hat zusätzlich ein Element für den Ländernamen. Die Regel schlägt an, sobald cbc:Name im Land der Postanschrift des Verkäufers steht, auch wenn das Element leer ist. Der Ländercode selbst bleibt Pflicht.

Warum sie wichtig ist

Diese Regel ist eine Warnung, die Rechnung wird also trotzdem angenommen. Software liest den Code und ignoriert den Namen. Stimmen Name und Code einmal nicht überein, zählt der Code. Eine Korrektur lohnt sich, wenn Ihre Software beides schreibt, damit die Datei eine eindeutige Antwort hat.

So beheben Sie den Fehler

In Ihrer Rechnungssoftware wählen Sie das Land Ihres Unternehmens meist aus einer Liste, und der Export schreibt den Code für Sie. Wird zusätzlich der Name ausgegeben, suchen Sie nach einer Exportoption, die ihn weglässt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cbc:Name aus cac:Country in der Postanschrift des Verkäufers und behalten Sie cbc:IdentificationCode.

Der veröffentlichte Regeltext

A UBL invoice should not include the AccountingSupplierParty Party PostalAddress Country Name

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (UBL) 1.3.17
EN 16931 (UBL credit note) 1.3.17
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) 2.0.3.13
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) 2.0.3.13
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 1.0.9
CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 1.0.9
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen UBL-CR-166 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026