Was die Regel bedeutet
Die EN 16931 bezeichnet das Land des Verkäufers nur über den Ländercode (BT-40), zum Beispiel NL, DE oder FR. UBL hat zusätzlich ein Element für den Ländernamen. Die Regel schlägt an, sobald cbc:Name im Land der Postanschrift des Verkäufers steht, auch wenn das Element leer ist. Der Ländercode selbst bleibt Pflicht.
Warum sie wichtig ist
Diese Regel ist eine Warnung, die Rechnung wird also trotzdem angenommen. Software liest den Code und ignoriert den Namen. Stimmen Name und Code einmal nicht überein, zählt der Code. Eine Korrektur lohnt sich, wenn Ihre Software beides schreibt, damit die Datei eine eindeutige Antwort hat.
So beheben Sie den Fehler
In Ihrer Rechnungssoftware wählen Sie das Land Ihres Unternehmens meist aus einer Liste, und der Export schreibt den Code für Sie. Wird zusätzlich der Name ausgegeben, suchen Sie nach einer Exportoption, die ihn weglässt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cbc:Name aus cac:Country in der Postanschrift des Verkäufers und behalten Sie cbc:IdentificationCode.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the AccountingSupplierParty Party PostalAddress Country Name Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |