Was die Regel bedeutet
Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) kann Landkreis, Bundesland oder Provinz als Text in der Gebietsunterteilung des Landes (BT-39, cbc:CountrySubentity) enthalten. Diese Regel prüft, dass das getrennte Codeelement cbc:CountrySubentityCode gar nicht vorhanden ist. Sie schlägt an, sobald das Element da ist, auch wenn es leer ist, und gilt für UBL-Rechnungen und Rechnungskorrekturen.
Warum sie wichtig ist
Diese Regel ist eine Warnung, die Rechnung wird also trotzdem angenommen. Die EN 16931 hat keinen Platz für einen Code der Gebietsunterteilung, deshalb überspringt die Software des Empfängers das Element und sieht den Wert nie. Eine Korrektur lohnt sich, wenn der Code für den Empfänger wichtig ist, denn gelesen wird nur der Text in BT-39, oder wenn Sie eine Datei ohne jeden Hinweis wünschen.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Anschrift Ihres eigenen Unternehmens und, falls vorhanden, die Exporteinstellungen. Gibt es ein Feld für Landkreis, Bundesland oder Provinz, sollte es als Text und nicht als Code ausgegeben werden. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie cbc:CountrySubentityCode aus cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress und tragen Sie den Namen stattdessen in cbc:CountrySubentity ein.
Der veröffentlichte Regeltext
A UBL invoice should not include the AccountingSupplierParty Party PostalAddress CountrySubentityCode Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (UBL) | 1.3.17 |
| EN 16931 (UBL credit note) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| France CTC (UBL invoice) | 1.4.0-04 |
| France CTC (UBL credit note) | 1.4.0-04 |
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |