Was die Regel bedeutet
Jede Position einer Peppol-Rechnung darf höchstens eine Objektkennung (BT-128) enthalten, etwa eine Zähler- oder Vertragsnummer.
Warum sie wichtig ist
Peppol BIS Billing 3.0 ergänzt die EN 16931 um diese Regel, damit jeder Zugangspunkt und jeder Empfänger die Rechnung gleich verarbeiten kann. Der sendende oder empfangende Peppol-Zugangspunkt weist eine Rechnung ab, die dagegen verstößt, sie erreicht den Käufer also nie.
So beheben Sie den Fehler
Teilen Sie die Position so auf, dass jede sich auf ein Objekt bezieht, oder behalten Sie nur die für den Käufer wichtige Kennung. In UBL ist die Kennung cac:DocumentReference/cbc:ID in der Position.
Der veröffentlichte Regeltext
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Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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