Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 59 (SEPA-Lastschrift), darf diese Zahlungsanweisung weder Überweisungsangaben (BG-17) noch Zahlungskarteninformationen (BG-18) enthalten. Die Prüfung schlägt fehl, sobald ein Block mit einem Bankkonto oder ein Kartenblock vorhanden ist.
Warum sie wichtig ist
Eine Zahlungsanweisung soll genau einen Zahlungsweg beschreiben. Ein Lastschriftcode zusammen mit einem Konto, auf das gezahlt werden soll, oder mit einer Karte widerspricht sich. Der Käufer kann nicht erkennen, ob er zahlen soll oder mit einer Abbuchung rechnen muss. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie im Zahlungsbereich Ihrer Rechnungssoftware die ausgewählte Zahlungsart. Bei einer Lastschrift gehört als Konto nur das zu belastende Konto des Käufers in die Rechnung, und zwar in den Lastschriftabschnitt, nicht in den Überweisungsabschnitt. Entfernen Sie Ihre eigene Bankverbindung und alle Kartendaten aus der Rechnung oder wechseln Sie die Zahlungsart, wenn der Käufer überweisen oder per Karte zahlen soll.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-17, BG-18, BT-81
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |