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DE-R-025-1: Lastschrift braucht Lastschriftangaben mit Mandat

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-025-1 bedeutet, dass die Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist (Code 59), die Rechnung aber keine Lastschriftangaben enthält. Ergänzen Sie den Abschnitt zur Lastschrift mit Mandat und Konto des Käufers oder ändern Sie die Zahlungsart, wenn Sie nicht per Lastschrift einziehen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 59 (SEPA-Lastschrift), muss die Rechnung die Gruppe Lastschrift (BG-19) enthalten. Die Prüfung sucht in dieser Zahlungsanweisung nach dem Mandatsblock. Dort stehen die Referenz auf das Mandat (BT-89) und die Kennung des belasteten Kontos des Käufers (BT-91). Die Regeln DE-R-030 und DE-R-031 prüfen die Gläubiger-ID und das belastete Konto zusätzlich einzeln.

Warum sie wichtig ist

Bei einer Lastschrift ziehen Sie das Geld vom Konto des Käufers ein. Ohne die Mandatsangaben können die Bank und die Software des Käufers nicht erkennen, was eingezogen wird und auf welcher Grundlage. Die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Zahlungsangaben und füllen Sie den Abschnitt SEPA-Lastschrift aus: Mandatsreferenz, Ihre Gläubiger-ID und die IBAN des Käufers. Soll der Käufer stattdessen überweisen, ändern Sie die Zahlungsart und tragen Sie Ihre eigene IBAN als Konto ein, auf das gezahlt werden soll.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-81

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-025-1 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026