Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Code für die Zahlungsart (BT-81) 59 (SEPA-Lastschrift), muss die Rechnung die Gruppe Lastschrift (BG-19) enthalten. Die Prüfung sucht in dieser Zahlungsanweisung nach dem Mandatsblock. Dort stehen die Referenz auf das Mandat (BT-89) und die Kennung des belasteten Kontos des Käufers (BT-91). Die Regeln DE-R-030 und DE-R-031 prüfen die Gläubiger-ID und das belastete Konto zusätzlich einzeln.
Warum sie wichtig ist
Bei einer Lastschrift ziehen Sie das Geld vom Konto des Käufers ein. Ohne die Mandatsangaben können die Bank und die Software des Käufers nicht erkennen, was eingezogen wird und auf welcher Grundlage. Die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Zahlungsangaben und füllen Sie den Abschnitt SEPA-Lastschrift aus: Mandatsreferenz, Ihre Gläubiger-ID und die IBAN des Käufers. Soll der Käufer stattdessen überweisen, ändern Sie die Zahlungsart und tragen Sie Ihre eigene IBAN als Konto ein, auf das gezahlt werden soll.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-81
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |