Was die Regel bedeutet
Eine Position (BG-25) kann angeben, worauf sie sich bezieht, etwa auf einen Zähler, eine Telefonnummer oder ein Abo. Das ist die Kennung des abgerechneten Objekts (BT-128), in der Datei ein Dokumentverweis mit Typcode 130. Die Prüfung findet Positionen, die mehr als einen solchen Verweis haben.
Warum sie wichtig ist
Das Format sieht je Position nur eine Stelle für diesen Verweis vor. Sind es mehrere, kann der Empfänger nicht erkennen, welcher gemeint ist. Weil es nur eine Warnung ist, wird die Rechnung angenommen und verarbeitet, ein strenger Empfänger kann aber um eine Korrektur bitten.
So beheben Sie den Fehler
Behalten Sie bei der Position, die im Prüfergebnis genannt wird, die eine Kennung, die der Käufer braucht, und löschen Sie die übrigen. Sind die anderen weiterhin wichtig, tragen Sie sie in die Beschreibung oder den Hinweis der Position ein. Beheben Sie es sofort, wenn der Käufer diese Kennung nutzt, um die Position einem Zähler oder Abo zuzuordnen, sonst bei der nächsten Überarbeitung Ihrer Rechnungsvorlage.
Der veröffentlichte Regeltext
An invoice line shall not contain more than one AdditionalReferencedDocument with TypeCode 130. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Factur-X 1.09 EN 16931 | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 EN 16931 | 2.5.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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- CII-SR-476 Ein Beleg darf nur eine angehängte Datei enthalten
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- CII-SR-478 Die Summe der Zuschläge darf nur einmal vorkommen
- CII-SR-479 Die Summe der Nachlässe darf nur einmal vorkommen
- CII-SR-480 Der Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer darf nur einmal vorkommen