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Warnung

CII-SR-384: Keinen Clearingsystem-Namen der belasteten Bank angeben

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-384 bedeutet, dass die Bank des zu belastenden Kontos in der Datei ein Element ClearingSystemName enthält, das EN 16931 nicht vorsieht. Löschen Sie dieses Element. Die Datei wird trotzdem angenommen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Bank des zu belastenden Kontos (PayerSpecifiedDebtorFinancialInstitution) in den Zahlungsangaben enthält ein Element ClearingSystemName, den Namen des Clearingsystems, dem diese Bank angehört. EN 16931 bestimmt das zu belastende Konto nur über seine Kontokennung (BT-91) und hat kein Feld für die Bank dahinter.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also angenommen. Die Software des Käufers liest keine Angaben zur belasteten Bank, deshalb wird der Name ignoriert. Beheben sollten Sie es, um die Datei sauber zu halten.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie die Lastschriftangaben in Ihrer Rechnungssoftware und schalten Sie exportierte Clearinginformationen der Bank aus. Wenn Sie das XML selbst bearbeiten, löschen Sie das Element ClearingSystemName oder den ganzen Block PayerSpecifiedDebtorFinancialInstitution, wenn darin nichts anderes gebraucht wird. Behalten Sie die Kontokennung (BT-91), wenn die Rechnung per Lastschrift bezahlt wird.

Der veröffentlichte Regeltext

ClearingSystemName should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-384 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026