Was die Regel bedeutet
In den Lieferangaben (ApplicableHeaderTradeDelivery) sollte das Lieferereignis (ActualDeliverySupplyChainEvent) kein Element OccurrenceLogisticsLocation enthalten, also keinen Ort, der dem Ereignis zugeordnet ist.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also weiter angenommen. EN 16931 liest den Lieferort aus den Angaben zur Lieferanschrift und nicht aus dem Lieferereignis, deshalb wird ein Ort im Ereignis in der Regel ignoriert. Der Käufer erfährt dann womöglich nicht, wohin geliefert wurde.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den Ort aus dem Lieferereignis. Tragen Sie den Lieferort in Ihrer Rechnungssoftware als Lieferanschrift (BG-15) ein, bei Bedarf zusammen mit dem Namen des Lieferempfängers. Beheben Sie die Warnung vor allem dann, wenn die Lieferanschrift von der Anschrift des Käufers abweicht, denn dann braucht der Käufer sie.
Der veröffentlichte Regeltext
OccurrenceLogisticsLocation should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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