Was die Regel bedeutet
Jeder Nachlass (BG-27) und jeder Zuschlag (BG-28) auf einer Position wird auf ein Element ID geprüft, eine Kennung oder Referenz für diesen Eintrag. EN 16931 vergibt für Nachlässe und Zuschläge auf Positionen keine Kennung, sondern nur einen Betrag, einen optionalen Basisbetrag und Prozentsatz sowie einen Grund.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Datei wird also weiterhin angenommen. Der Empfänger ignoriert die Kennung, der Käufer kann sich damit also nicht auf den Nachlass oder Zuschlag beziehen. Für ein sauberes Prüfergebnis lohnt sich die Korrektur.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie die ID aus dem SpecifiedTradeAllowanceCharge der Position. Soll der Käufer den Eintrag wiedererkennen, schreiben Sie eine kurze Beschreibung in den Grund im Klartext. Setzt Ihre Software die ID beim Export, bitten Sie den Hersteller, das abzuschalten.
Der veröffentlichte Regeltext
ID should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |