Was die Regel bedeutet
Die Regel prüft den Preisblock jeder Rechnungsposition, in dem der Einzelpreis ohne Umsatzsteuer (BT-146) steht. Enthält dieser Block zusätzlich einen Vergleichspreis (TradeComparisonReferencePrice), also einen zweiten Preis, der nur zum Vergleich dient, gibt die Regel eine Warnung aus.
Warum sie wichtig ist
Es ist nur eine Warnung, die Rechnung wird nicht abgelehnt. Die Software des Empfängers muss nur die Felder lesen, die der Standard definiert, ein Vergleichspreis wird daher vermutlich ignoriert oder verworfen. Der Käufer kann sich nicht darauf verlassen, ihn zu sehen, und ein strengerer Empfänger kann die Datei beanstanden. Beheben Sie die Warnung spätestens dann.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware in den Einstellungen für E-Rechnung oder XML-Export nach einer Option, die Listen- oder Vergleichspreise an den Positionen mitsendet, und schalten Sie sie aus. Soll der Käufer einen Listenpreis sehen, sieht EN 16931 dafür den Listenpreis ohne Umsatzsteuer (BT-148) zusammen mit einem Preisnachlass (BT-147) vor. Andernfalls geben Sie nur den Einzelpreis an, den Sie tatsächlich berechnen.
Der veröffentlichte Regeltext
TradeComparisonReferencePrice should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-146 Keine Dokumentenreferenz am Nettopreis einer Position
- CII-SR-147 Bestellanforderung an der Rechnungsposition weglassen
- CII-SR-148 Verkäufer an der Rechnungsposition weglassen
- CII-SR-149 Käufer an der Rechnungsposition weglassen
- CII-SR-150 Marktplatz an der Rechnungsposition weglassen
- CII-SR-151 Angeforderte Menge an der Rechnungsposition weglassen