Was die Regel bedeutet
Jede Postanschrift der Rechnung ist ein Block PostalTradeAddress. Die Regel prüft, dass der Block kein Element BuildingNumber enthält, das die Hausnummer allein aufnehmen würde. EN 16931 hat dafür kein eigenes Feld: Die Hausnummer gehört zur Straße in die erste Adresszeile (BT-35 beim Verkäufer, BT-50 beim Käufer).
Warum sie wichtig ist
Die erste Adresszeile ist der einzige Platz, den die Norm für Straße und Hausnummer vorsieht. Ein eigenes Element für die Hausnummer liegt außerhalb der Norm. Die Datei besteht die Prüfung deshalb nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Schreiben Sie die Hausnummer zusammen mit der Straße in die erste Adresszeile, in der im jeweiligen Land üblichen Reihenfolge, in Deutschland also Hauptstraße 12. Adressformulare haben oft getrennte Felder für Straße und Hausnummer, prüfen Sie deshalb, wie Ihre Rechnungssoftware beide im Export zusammenfügt, und bitten Sie Ihren Softwareanbieter darum, wenn sie es nicht tut. Im XML löschen Sie die Zeile BuildingNumber und ergänzen ihren Text in LineOne. Steht die Straße zusätzlich in einem Element StreetName, wird auch CII-DT-088 gemeldet, und dieselbe Änderung behebt beides.
Der veröffentlichte Regeltext
BuildingNumber shall not be used. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |