Was die Regel bedeutet
Jede Postanschrift der Rechnung (Verkäufer, Käufer, Steuervertreter des Verkäufers oder Lieferung) ist ein Block PostalTradeAddress. EN 16931 baut eine Anschrift aus bis zu drei Adresszeilen, einer Postleitzahl, einem Ort, einer Untergliederung des Landes und einem Ländercode auf. Die Regel prüft, dass der Block kein Element PostOfficeBox enthält, weil das Format kein eigenes Feld für ein Postfach kennt.
Warum sie wichtig ist
Ein Feld, das die Norm nicht definiert, hat für die Software des Empfängers keine vereinbarte Bedeutung. Die Datei besteht die Prüfung deshalb nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Schreiben Sie das Postfach in eine Adresszeile, zum Beispiel Postfach 123, und lassen Sie Postleitzahl, Ort und Land in ihren eigenen Feldern. Hat die Anschrift des Verkäufers, des Käufers oder der Lieferung in Ihrer Rechnungssoftware ein eigenes Postfachfeld, verschieben Sie dessen Text in die erste oder zweite Adresszeile. Wird die Datei automatisch erzeugt, bitten Sie Ihren Softwareanbieter, das Postfach als Adresszeile auszugeben. Im XML löschen Sie die Zeile PostOfficeBox und tragen ihren Text in LineOne ein, oder in LineTwo, wenn LineOne schon die Straße enthält.
Der veröffentlichte Regeltext
PostOfficeBox shall not be used. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |