Was die Regel bedeutet
Jede Postanschrift der Rechnung steht in der Datei in einem Block PostalTradeAddress. Das betrifft die Anschrift des Verkäufers (BG-5), die des Käufers (BG-8), die des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) und die Lieferanschrift (BG-15). Die Regel prüft, dass der Block kein Element ID enthält, also keine Kennung, die an der Anschrift selbst hängt. Eigene Kennungen einer Partei, etwa eine Handelsregisternummer, sind getrennte Felder und davon nicht betroffen.
Warum sie wichtig ist
EN 16931 legt genau fest, aus welchen Teilen eine Anschrift bestehen darf, damit jeder Empfänger sie gleich liest. Eine Anschrifts-ID gehört nicht dazu und hat keine vereinbarte Bedeutung. Die Datei besteht die Prüfung deshalb nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Die Anschrifts-ID tippen Sie nicht selbst ein, sie kommt von der Software, die die Datei erzeugt. Prüfen Sie die Export- oder Formateinstellungen auf eine Profilauswahl und wählen Sie EN 16931 statt Extended oder eines allgemeinen CII-Formats. Können Sie die Datei bearbeiten, löschen Sie die Zeile ID innerhalb von PostalTradeAddress und lassen Sie Adresszeilen, Postleitzahl, Ort und Land unverändert. Andernfalls bitten Sie Ihren Softwareanbieter, in Anschriften keine ID mehr zu schreiben.
Der veröffentlichte Regeltext
ID shall not be used. Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |