Was die Regel bedeutet
Die Umsatzsteuer steht in einer CII-Datei in Elementen, deren Name auf TradeTax endet. Die Regel prüft, dass keines davon ein Element PlaceApplicableTradeLocation enthält, also einen Ort, der mit der Umsatzsteuer verbunden ist. EN 16931 hat dafür in den Umsatzsteuerangaben kein Feld.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Rechnung wird nicht abgelehnt. Die Norm sieht in den Umsatzsteuerangaben keinen Ort vor, deshalb ignoriert die Software des Empfängers das Element in der Regel, und der Käufer sieht es nie. Eine Korrektur lohnt sich, wenn der Empfänger oder eine Plattform Warnungen anzeigt oder wenn der Ort gelesen werden sollte.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie die Exporteinstellungen für die E-Rechnung in Ihrer Rechnungssoftware und wählen Sie die Standardausgabe nach EN 16931 statt eines umfangreicheren Profils. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie das Element PlaceApplicableTradeLocation aus jedem TradeTax-Block. Ist ein Ort für den Käufer wichtig, etwa der Ort, an den geliefert wurde, tragen Sie ihn stattdessen in den Angaben zur Lieferung (BG-13) der Rechnung ein.
Der veröffentlichte Regeltext
PlaceApplicableTradeLocation should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |